Am Donnerstag wurden zwei Flugreisende durch Beamte der Grenzpolizeigruppe der PI Memmingen bei der Einreise nach Deutschland kontrolliert, die über keinen nachweisbaren Reisegrund verfügten.
Ein 43-jährige Bosnier und ein 47-jähriger Ukrainer wollten unter Inanspruchnahme des Touristenprivilegs nach Deutschland kommen, tatsächlich stellte sich aber heraus, dass beide in Deutschland arbeiten wollten. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist aber bei Drittstaatsangehörigen erlaubnis- und visumspflichtig. Daher wurden beide Personen wieder in ihr Heimatland zurückgewiesen.