Gegen Mittag wird die Hauptverhandlung gegen den Allgäuer Pfarrer Ulrich Gampert in die Wege geleitet. Der Pfarrer muss sich wegen seiner Erlaubnis des Kirchenasyls für einen Asylbewerber aus Afghanistan seinem Strafbefehl stellen.
Der Pfarrer ist sich seiner Schuld zwar bewusst, dennoch hinterfragt er öfters, ob es richtig sei, wegen so einem Fall ein Strafbefehl einzuleiten. In seinem Fall gilt, dass er, als "Kirchenasylgeber", sich strafbar macht wegen der Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt. Gleichzeit trifft den Flüchtling den Straftatbestand "Unerlaubter Aufenthalt".
Vorerst ist Gampert erfreut darüber dass der Asylbewerber vorerst sechs Monate Zeit habe, um alle Vorraussetzungen zu erfüllen, um in Deutschland zu bleiben. Doch wenn der Afghane in diesen 6 Monaten eine deutsche Frau finden würde, wäre das laut Ulrich Gampert ein großer Vorteil für den Asylbwerber. Denn als Ehemann einer deutschen Staatsbürgerin ließen sich weitere Schritte in die Wege leiten, für einen dauerhaften Aufenthalt.
Ein Urteil könnte noch am Mittwochnachmittag gesprochen werden.