In diesem Jahr findet für die Amtsperiode vom 01. April 2020 bis 31. März 2025 wieder die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter statt. Derzeit werden daher in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns Vorschlagslisten aufgestellt. Auch das Bürgerbüro der Stadt Kaufbeuren stellt Kandidaten auf und bittet um Bewerbungen oder Benennungen. Die Kandidaten werden dann durch einen Ausschuss des jeweiligen Verwaltungsgerichts zum ehrenamtlichen Verwaltungsrichter ernannt.
Die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter sind am Verwaltungsgericht in Augsburg tätig und wirken bei mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Berufsrichter mit. Das verantwortungsvolle Amt eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Der ehrenamtliche Richter muss deutscher Staatsangehöriger sein, soll das 25. Lebensjahr vollendet haben und seinen Wohnsitz im Stadtgebiet Kaufbeurens haben. Die Bürgerinnen und Bürger haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des ehrenamtlichen Verwaltungsrichters zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Sie können Ihre Vorschläge bis zum 31.07.2019 schriftlich an das Bürgerbüro der Stadt Kaufbeuren richten. Antragsformulare erhalten Sie im Bürgerbüro, Am Graben 3, und auf der Internetseite der Stadt Kaufbeuren unter www.kaufbeuren.de