Der bayerische Alpenraum ist kein geeigneter Lebensraum für den Wolf. Hinter dieser Aussage stehen die gesamte Land- und Alpwirtschaft, einschließlich der Jagd- und Tourismusverbände. Daher entschieden diese sich per Brief an Ministerpräsident Markus Söder zu wenden. In dem Brief geht es um die Zuwanderung des Wolfes in den bayerischen Alpenraum und die Entwicklung der Wolfspopulation. Damit keine prekären Situationen wie in den Bundesländern im Osten und im Norden Deutschlands entstehen, will man nun mit diesem Brief im Voraus Maßnahmen ergreifen und Forderungen stellen.
Die fünf Forderungen, dass Bayern kein geeigneter Lebensraum für den Wolf ist, sind wie folgt formuliert worden. Hinter diesen Forderungen stehen (jeweils mit Verantwortlichen): der Landkreis Oberallgäu (Anton Klotz), Landkreis Ostallgäu (Maria-Rita Zinnecker), Landkreis Weilheim-Schongau (Andrea Jochner-Weiß), Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Anton Speer), Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen (Josef Niedermaier), Bayerischer Bauernverband Präsident Walter Heidl und Bayerischer Bauernverband Schwaben (Alfred Enderle), Alpwirtschaftlicher Verein Allgäu (Franz Hage), Kreisjagdverband Sonthofen (Heini Schwarz), Kreisjagdverband Kempten (Karl- Heinz Schrader), Hochwildhegegemeinschaft Sonthofen (Fürst Erich von Waldburg Zeil), Tourismusverband Allgäu-Bayerisch Schwaben (Klaus Holetscheck) und Mir Allgäuer - Urlaub auf dem Bauernhof (Angelika Soyer).
Das Wolfsmanagement
Zur Etablierung eines echten Managements muss der Wolf in der Flora-Fauna - Habitat Richtlinie vom Anhang 4 in den Anhang 5 überführt werden. Solange dies auf Europäischer Ebene nicht möglich ist, sollte wenigstens das Deutsche Naturschutzgesetz an den Wortlaut des Art. 16 der FFH Richtlinie angepasst werden. Insbesondere auch der Art. 16 Abs. 1e, ist zu übernehmen, wodurch es möglich wäre, eine spezifizierte Anzahl von Exemplaren zu entnehmen.
Vorranggebiete für Weidewirtschaft
Im bayerischen Aktionsplan Wolf müssen nicht schützbare bzw. schwer schützbare Gebiete angesichts des großen Aktionsradius von Wölfen großräumig ausgewiesen werden. Die Festlegung sollte rasch erfolgen. Im Berggebiet hat die Weidetierhaltung uneingeschränkte Priorität und ist alternativlos. Herdenschutzmaßnahmen (Zäune, Hütehunde) sind im Alpenraum keine Alternative.
Beweissicherung
Dringend gefordert wird eine professionellere Vorgehensweise bei der Begutachtung und der Beweissicherung nach Schadensfällen (Rissen, Abstürzen). Die Tierbesitzer müssen umgehend informiert werden. Der genetische Nachweis muss schneller erfolgen, die Laborkapazitäten entsprechend aufgebaut werden und zwischen Deutschland und Österreich sind die Analyseverfahren zu harmonisieren (=vergleichbar).
Entschädigung
Im Falle von Herdenausbrüchen und Abstürzen - sofern der Wolf als Verursacher zwar nicht eindeutig nachzuweisen, aber nach den Indizien nicht auszuschließen ist - muss eine Übernahme der Haftungsfolgen und eine volle Entschädigung gewährleistet sein. Sicher ist: Durchziehende Wölfe können überall und jederzeit auftauchen.
Abschuss
Wenn ein Wolf sich Menschen oder Nutztieren wiederholt annähert, Angriffsversuche unternimmt oder Nutztiere (Rinder, Kälber, Schafe) jagt, verletzt oder tötet, muss eine Entnahmeentscheidung zeitnah - möglichst innerhalb von 24 Stunden - getroffen werden. Eine zeitaufwendige Begutachtung durch das Bayerische Landesamt für Umwelt ist nicht zielführend. Um möglichst schnell reagieren zu können, kann eine Genehmigung für eine Entnahme (Abschuss) nur durch die zuständige Landkreisbehörder erfolgen. Die Entnahme (Abschuss) ist vom zuständigen Revierinhaber bzw. von Jagdberechtigten durchzuführen.
Mit diesen fünf Forderungen stellen sich die oben aufgeführten Personen der kommunalen Gebietskörperschaften, Verbände und Organisationen uneingeschränkt hinter die Belange der Land- und Alpwirtschaft, der Jagd und des Tourismus. Nicht zuletzt geht es um den Bestand der Weidewirtschaft im bayerischen Alpenraum und damit um den Erhalt einer einzigartigen Kulturlandschaft.