Zufällig entdeckte die Mutter einer Jugendlichen, dass diese einen Videoclip auf ihrem Handy hat, auf dem zu sehen ist, wie ein junger Mann onaniert.
Es stellte sich dann heraus, dass sie Kontakt zu einem 18-Jährigen hatte, mit dem über das Handy chattete. Dabei übersandte das Mädchen auch Nacktbilder von sich und erhielt welche vom 18-Jährigen. Nachdem die Mutter dies bei der Polizei angezeigt hatte, wurden Ermittlungen gegen den jungen Mann wegen Verschaffen von Jugendpornografie und der Verbreitung pornografischer Bilder eingeleitet. Es ist verboten, pornografisches Material einer Person unter 18 Jahren zugänglich zu machen, aber auch an über 18-Jährige gelangen zu lassen, ohne von diesen aufgefordert worden zu sein.
Anmerkung der Pressestelle: Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes wird das Alter der Jugendlichen nicht veröffentlicht. (PI Buchloe)