Am 31.01.2019 mietete sich eine 59-jährige Frau einen Transporter bei einer Autovermietungsfirma in Kempten. Das Fahrzeug hätte die Dame am 04.02.2019 wieder zurückgeben müssen.
Sie brachte das Fahrzeug jedoch nach dem Ablauf der vereinbarten Frist nicht mehr zurück.
Stattdessen mietete sich die Dame am 01.02.2019 in einer Pension in Schwangau ein. Dort schloss sie einen Mietvertrag für drei Tage ab. Die Miete für die drei Tage wurde auch beglichen. Jedoch verlängerte sie ihren Aufenthalt um zwei Tage.
Da die Dame jedoch nicht mehr abreisen wollte und auch die ausstehende Miete für zwei Nächte nicht bezahlte, wurde der Vermieter stutzig und hielt Rücksprache mit der Autovermietungsfirma, die ihren Transporter bereits vermisste.
Die eingesetzten Beamten führten das unterschlagene Fahrzeug der Vermietungsfirma wieder zu. Die Dame erwartet nun eine Anzeige wegen Einmietbetrugs und Unterschlagung. (PI Füssen)