Ein Oberstdorfer Landwirt war gestern mit Erdarbeiten an einem landwirtschaftlichen Stadel beschäftigt. Bei den Baggerarbeiten wurden Löcher, welche durch einen Dachs verursacht waren, festgestellt; das Fundament des Gebäudes drohte nach Ansicht des Landwirts abzusacken.
Da bei den Erdarbeiten kein Dachs feststellbar war, und der Schwiegersohn gerade auf der danebenliegenden Wiese Gülle ausbrachte, wollte der Landwirt ein kleine Menge Gülle in die Erdlöcher ablassen um den Dachs zu vertreiben. Ein Dach, dessen Bau mit Gülle „gefüllt“ war, wird von diesem wegen der Gerüche nicht mehr aufgesucht. Ein anwesender Jäger, der gerade auf Dachsjagd war, bestätigte dieses Vorgehen.
Da nach derzeitigem Kenntnisstand maximal 1.000 Liter Gülle in das Erdreich gelangt waren, konnte unter Aufsicht des Landrats- und des Wasserwirtschaftsamts das betroffene Erdreich durch den Landwirt selbst abgetragen werden.
Nachdem eine Wasser- bzw. Grundwasserverschmutzung ausgeschlossen werden konnten, waren nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft keine strafrechtlichen Belange betroffen. Für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist das Landratsamt Oberallgäu zuständig.(PI Oberstdorf)