Der EU-Rat hat heute entschieden: Bei Europawahlen wird es künftig eine verpflichtende Sperrklausel geben. Die Pläne sehen für größere Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, eine Mindesthürde zwischen zwei und fünf Prozent vor. Die Einführung der Sperrklausel geht auf eine Initiative der Bundesregierung zurück. „Das Argument der Großen Koalition, man wolle einer Zersplitterung des EU-Parlaments vorbeugen, halte ich für scheinheilig. Auf die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments hat eine Sperrklausel keinen Einfluss. Der Großteil der sieben Abgeordneten kleinerer Parteien hat sich einer der großen EU-Parlamentsfraktionen angeschlossen. Ich als FREIE WÄHLER-Politikerin gehöre zur ALDE-Fraktion“, erklärt die Kemptener Europaabgeordnete Ulrike Müller.
Vielmehr dränge sich der Verdacht auf, dass die großen Parteien die Sitze unter sich aufteilen wollen. „Wenn die kleineren Parteien aus Deutschland nicht mehr in das Europaparlament einziehen, entfallen mehr Mandate auf CDU/ CSU und SPD“, stellt Müller fest. Millionen von Wählerstimmen seien im Falle einer Mindesthürde verloren.
In Deutschland wird die nächste Europawahl voraussichtlich am 26. Mai 2019 stattfinden. Nach einer Leitlinie der Venedig-Kommission sollen innerhalb eines Jahres vor der Wahl keine Änderungen des Wahlrechts mehr erfolgen. „Mir ist durchaus bewusst, dass diese Leitlinien nicht rechtsverbindlich sind! Ich spreche mich dagegen aus, dass die neue Sperrklausel schon im kommenden Jahr umgesetzt wird. Wir brauchen Zeit, um die Rechtmäßigkeit und die Umsetzung in Deutschland zu diskutieren. Bei der Europawahl geht es um Glaubwürdigkeit und demokratische Grundprinzipien – und nicht um zusätzliche Posten für die Große Koalition“, erläutert Müller. (pm)