Das Rechts- und Standesamt der Stadt Kempten weist darauf hin, dass
am Gründonnerstag, 29. März 2018,
am Karfreitag, 30. März 2018 und
am Karsamstag, 31. März 2018
nach den Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes öffentliche Tanzveranstaltungen und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, verboten sind.
Am Karfreitag sind zusätzlich Sportveranstaltungen und in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.
Diese Schutzbestimmungen des Feiertagsgesetzes gelten am Karfreitag und Karsamstag jeweils von Mitternacht zu Mitternacht. Am Gründonnerstag beginnt der Schutz des stillen Tages um 02.00 Uhr. (PM)