Eine Frau aus dem ostallgäuer Nesselwang hat am 10.12.2017 über ein Kleinanzeigenportal im Internet einen Gutschein für einen Reiseanbieter im Wert von 500 Euro für 300 Euro erworben.
Bei der Buchung einer Reise stellte die Frau dann fest, dass der Gutscheincode nicht mehr gültig war. Der Täter hatte sich den Gutschein stornieren und das Geld auszahlen lassen. Den ungültigen Gutschein-Code verkaufte er dann weiter. Die Geschädigte erstattete Anzeige, weil sie nur einen Namen ohne Adresse von dem unbekannten Täter hatte. (PSt Pfronten)