Weil ein Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen mit 80 km/h vor einem Streifenwagen herfuhr, wurde der Fahrer im Gemeindebereich Jengen angehalten.
Da der Verdacht bestand, dass durch technische Veränderungen eine Leistungssteigerung herbeigeführt und dadurch die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschritten wurde, ordnete die Staatsanwaltschaft die Sicherstellung des Zweirads und ein Gutachten an. Bei einer technischen Untersuchung wurde festgestellt, dass der Auspuff manipuliert und dadurch eine Höchstgeschwindigkeit von 84 km/h möglich war. Da der 16-jährige Fahrer nicht die dafür notwendige Fahrerlaubnis der Klasse A1 besitzt, wird er wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Zudem ist die Betriebserlaubnis für das Zweirad erloschen und für eine Neuerteilung muss ein Sachverständigengutachten beigebracht werden.
(PI Buchloe)