Ab 7. April gilt in Kaufbeuren eine veränderte Parkgebührenordnung, die der Stadtrat am 21. März beschlossen hat.
Demnach dürfen Fahrer von Elektrofahrzeugen auf den öffentlichen Parkplätzen in der Kaufbeurer Altstadt kostenlos parken. Wichtig: die zulässige Höchstparkdauer darf auch von
E-Fahrzeugen nicht überschritten werden. Es muss eine Parkscheibe verwendet werden.
Das Fahrzeug muss ein E-Kennzeichen haben.
Es gibt übrigens mittlerweile zahlreiche Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Kaufbeuren, zum Beispiel am VWEW-energie Servicecenter in der Neugablonzer Straße 21, im Sparkassen-Parkhaus Süd, auf dem Pendlerparkplatz auf der Südseite des Bahnhofs sowie bei der Betriebsstelle von erdgas schwaben in der Mindelheimer Straße 6. Eine Übersicht mit
E-Tankstellen in Kaufbeuren findet sich auf der Website „Ladeatlas Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie: http://ladeatlas.elektromobilitaet-bayern.de/.
Verlängerung des Nachttarifs von 7 auf 8 Uhr
Ebenfalls ab Freitag gilt auch die Anpassung im Nachttarif in der Altstadt. Der Pauschaltarif von einem Euro für das Parken im Altstadtbereich über Nacht, der bisher bis 7 Uhr morgens galt, wurde nun auf 8 Uhr verlängert. Damit kam der Stadtrat einem häufig aus der Bevölkerung geäußerten Wunsch nach. Ab 7. April können Fahrzeuge montags bis freitags von 19 bis 8 Uhr für einen Euro in der Altstadt parken, samstags von 13 Uhr bis sonntags 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 8 Uhr des nächsten Werktags. (PM)