Bei den verstärkten Schleierfahndungskontrollen der Polizei Oberstaufen wurde auf der B 308 Höhe Paradies ein Lkw kontrolliert. Bei dem 47-jährigen Lkw-Fahrer konnten drogentypische Auffälligkeiten festgestellt werden.
Da der Lkw-Fahrer einen freiwilligen Drogenschnelltest ablehnte, wurde durch den Ermittlungsrichter eine Blutentnahme angeordnet. Nach der Anordnung durch den Richter gab der Lkw-Fahrer zu, am Vorabend einen Joint geraucht zu haben. Als dann der Arzt auf der Dienststelle die Blutentnahme durchführen wollte, bezweifelte der Lkw-Fahrer dessen Arzteigenschaften an, um sich so der Blutentnahme zu entziehen. Erst als diesem klar gemacht wurde, dass die Blutentnahme auch mit Zwang durchgeführt wird und er dann eine weitere Straftat begeht, ließ er die Blutentnahme ohne Zwangsanwendung zu. Die Weiterfahrt des Lkw-Fahrers wurde unterbunden, sodass die Firma einen Ersatzfahrer organisieren musste.
(Pst. Oberstaufen)