Eine erfundene Rechtskanzlei aus Berlin verschickt Mahnschreiben im Allgäu und in Vorarlberg. Die Kanzlei "Jörg Schmidt" fordert Schadenersatz wegen der unerlaubten Verbreitung von Erotikfilmen im Internet. Die Angeschriebenen hätten eine Urherrechtsverletzung begangen, heißt es.
Statt der Ersatzansprüche in Höhe von über 8.400 Euro, soll nun ein Kulanzbetrag von 950 Euro überwiesen werden. Die Polizei rät, diesen Betrag keinesfalls anzuweisen. Es handelt sich nach Angaben der Beamten um einen Betrugsversuch. Das Schreiben sollte ignoriert werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob ein solcher Rechtsverstoß überhaupt im Bereich des Möglichen sein könnte. Darüber hinaus sollte Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion erstattet werden.