Um die Gefahren durch Hochwasser im Ostallgäu besser einschätzen zu können, hat das Wasserwirtschaftsamt Kempten die von einem möglichen 100-jähriges Hochwasser betroffenen Gebiete im Landkreis festgelegt. Die Ermittlung und vorläufige Sicherung der Überschwemmungsgebiete dient dem Erhalt von Rückhalteflächen sowie der Gefahrenabwehr und soll das Risikobewusstsein schärfen.
Zudem sollen damit ein möglichst schadloser Hochwasserabfluss sichergestellt, Gefahren kenntlich gemacht sowie freie und unbebaute Flächen als natürliche Überschwemmungsräume geschützt und erhalten werden. Außerdem sollen in bebauten Gebieten Schäden durch Hochwasser verringert beziehungsweise vermieden werden.
Für ermittelte Bereiche gelten Vorgaben
Für die als Überschwemmungsgebiete gesicherten Bereiche an Lech und Wertach gelten bestimmte Vorgaben. So dürfen in diesen Gebieten keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden und auch bei der Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen sind Einschränkungen gegeben. Quer zur Fließrichtung dürfen keine Mauern, Wälle oder ähnliche Anlagen errichtet werden und die Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche ist nicht mehr erlaubt. Das Ablagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder die fortgeschwemmt werden können, ist ebenfalls nicht zulässig.
Für die Landwirtschaft ergeben sich keine Auswirkungen, soweit eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft betrieben wird. Allerdings ist der Umbruch von Grünland in Ackerland im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet verboten.
Die Pläne können im Landratsamt Ostallgäu, bei der jeweiligen Gemeinde oder Stadtverwaltung sowie im Internet unter www.iug.bayern.de und der Homepage des Landkreises Ostallgäu eingesehen werden (www.ostallgaeu.de > Bürgerservice > Umwelt/Natur/Wasser > Wasserrecht > Hochwasser).