Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verhandelt heute beim vierten Prozesstag über den Ausbau des Allgäu Airports Memmingen. Uneinigkeit herrscht immer noch bei der geplanten Verlängerung der Start und Landezeiten.
Das Unternehmen will Diese von 22 Uhr auf 23 Uhr verlängern. Die umliegenden Gemeinden, Anwohner und der Bund Naturschutz wehren sich allerdings gegen dieses Vorhaben. Für sie sei die Verlängerung "unnötig" und eine noch längere Lärmbelastung sowohl für die Bürger als auch die Tiere. Einige Kläger beziehen sich sogar auf den Wertverlust ihrer Grundstücke.
Der Flughafen hofft durch die Verlängerung der Start und Landezeiten attraktiver für Fluggesellschaften zu sein, weil Diese ihre Flugzeuge dort stationieren könnten.