Das Landratsamt Lindau (B) hat mit Schreiben vom 28.04.2015 die Haushaltsgenehmigung für den Haushalt 2015 der Stadt Lindau (B) erteilt.
In der Haushaltsgenehmigung 2015 empfiehlt das Landratsamt im Hinblick auf die Haushalte der kommenden Jahre unter anderem die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt durch Einsparungen, Aufgabenabbau und/oder Mehreinnahmen zu steigern, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhöhen. Hierbei ist nach der in Art. 62 GO genannten Reihenfolge zu verfahren. Der Schuldenabbau muss als Ziel auch künftig weiterverfolgt werden. Er kann lediglich zur Finanzierung der anstehenden Investitionen vorübergehend zurückgestellt werden.