Je zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung hat das Landgericht Memmingen heute gegen zwei 23 und 33 Jahre alte Männer verhängt. Der Schuldspruch lautete auf gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Unterschlagung.
Nach der Anklageschrift hatte sich das Geschehen noch wesentlich massiver dargestellt. Danach sollte einer der Angeklagten in Absprache mit seinem Mittäter das Tatopfer vor dem Bordell Erotikpark in Neu-Ulm von hinten mit einem harten Gegenstand niedergeschlagen haben, um ihm durch diesen Gewaltakt seine Geldbörse wegnehmen zu können. Doch genau in diesem entscheidenden Punkt war die Aussage des Opfers nicht glaubwürdig.
Der vom Gericht schließlich festgestellte Sachverhalt sah dann doch wesentlich anders aus: Nach einem etwa halbstündigem Gespräch zwischen den beiden Angeklagten und ihrem späteren Opfer kam es zu einem Streit, der zum Auslöser der Körperverletzung wurde. Zum Glück blieben die Verletzungen des Opfers aber relativ gering.
Die Geldbörse des Opfers war bei dieser Auseinandersetzung zu Boden gefallen, und dieser Verlockung konnten die beiden Angeklagten nicht widerstehen. Sie nahmen sie an sich, um das darin befindliche Geld – etwa 250,- € - für sich zu behalten. Rechtlich stellt sich das als Unterschlagung dar.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.