Am Donnerstag reiste ein ghanaisches Ehepaar mit ihren vier Kindern mit dem Zug von Italien nach Deutschland. Im Zug lernte die Familie einen Füssener kennen, bei dem sie die Nacht verbringen konnten. Am Karfreitag verständigte der Füssener die Polizei.
Bei der polizeilichen Überprüfung wurde festgestellt, dass die Ghanaer einen Wohnsitz in Italien, sowie gültige Pässe und Visums haben. Da die Familie jedoch mit der Absicht zur Arbeitssuche nach Deutschland einreiste, greift das europäische Kurzaufenthaltsrecht nicht. Die ghanaische Familie beantragte Asyl und wurde zu einer zentralen Aufnahmeeinrichtung in München weitergeleitet. (PI Füssen)