Derzeit melden sich wieder vermehrt Gewerbetreibende bei der Polizei, die Anschreiben von einem sogenannten Gewerberegister oder einer Gewerbezentrale erhalten.
Dabei werden sie gebeten, ihren Adresseintrag zu berichtigen oder zu ergänzen und das Schreiben per Fax zurückzusenden. Dabei übersehen einige, dass es sich um kein amtliches Schreiben handelt und sie durch das Zurücksenden einen kostenpflichtigen Eintrag auf einer nutzlosen Internetseite ordern. Dies kann dem „Kleingedruckten“ entnommen werden, was jedoch oft überlesen wird. (PI Buchloe)