Zwei Personen mussten am Donnerstagabend (18. Dezember) mit Knochenbrüchen in eine Klinik eingeliefert werden, nachdem sie am Bahnhof Oberstdorf beim Zughalt auf der falschen Seite des Regionalexpress ausgestiegen waren.
Laut Bundespolizei kann von einem Fremdverschulden offenbar nicht ausgegangen werden. Die Freigabe der Türen ist bei dieser Art der eingesetzten Zuggarnituren bauartbedingt nicht seitenspezifisch regelbar.
Vor Eintreffen am Oberstdorfer Bahnhof hatte der Zugchef nach vorliegenden Erkenntnissen die obligatorische Durchsage zur Ausstiegsseite vorgenommen. Anstelle über die durchgegebene linke, dem Bahnsteig zugewandte Seite auszusteigen, verließen eine 72-Jährige und ein 74-Jähriger, beide aus Nordrhein-Westfalen, den Zug über die in Fahrtrichtung rechts gelegene Seite. Dabei stürzten sie in den Gleiskörper und zogen sich erhebliche Verletzungen zu. Die Frau brach sich das Schienbein, der Mann das Schlüsselbein. Beide wurden nach der Erstversorgung an der Unfallstelle mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.