Den Beamten der Polizeiinspektion Füssen fiel bereits vergangene Woche ein in Speiden abgestellter Anhänger auf, bei dem die Prüfplakette für die Hauptuntersuchung anzeigte, dass diese bereits im Dezember 2003 fällig gewesen wäre.
Da dies unwahrscheinlich erschien, wurde noch bei der zuständigen Zulassungsbehörde nachgefragt. Hier kam heraus, dass der Anhänger tatsächlich über zehn Jahre nicht mehr bei der vorgeschriebenen Hauptuntersuchung war. Dem Besitzer droht nun ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro plus Gebühren, auch wenn der Hänger "nur" auf Privatgrund abgestellt war. Grundsätzlich muss jedes zugelassene Fahrzeug zur Hauptuntersuchung, unabhängig davon, wo es abgestellt ist oder ob es benutzt wird oder nicht. (PI Füssen)