Sechs Jahre Freiheitsstrafe und 20.000 Euro Schmerzengeld - So lautet das Urteil gegen einen 66-jährigen Kinderschänder aus dem nördlichen Oberallgäu. Außerdem darf der Täter keinen Kontakt mehr zu seinem Opfer und deren Familie suchen.
Der Mann hatte sich an der Stieftochter seines Neffens vergangen. Mehrere Male hatte es sexuellen Kontakt zwischen ihm und der anfangs Elfjährigen gekommen. Die Eltern waren erst durch einen Zwischenfall auf die Taten aufmerksam geworden. Die Tochter hatte zusammen mit einer Freundin auf pornografischen Internetseiten gesurft. Als sie erwischt wurden, forderte die Freundin die dann 12-jährige auf, endlich ihren Eltern davon zu erzählen. Daraufhin wurde der 66-jährige festgenommen. Er hatte auch Foto- und Videoaufnahmen seiner Taten angefertigt. Ursprünglich hätte er als Nachhilfelehrer dem Mädchen zu besseren Noten verhelfen sollen.