Im Zuge der Landtagswahl am kommenden Sonntag können alle wahlberechtigten Bayerischen Bürgerinnen und Bürger auch über 5 Verfassungsänderungen abstimmen. An die Wahl ist ein Volksentscheid gekuppelt, Kreuzchen dürfen also nicht nur bei Parteien oder Politikern gemacht werden, sondern auch auf einem großen gelben Bogen, auf dem die Verfassungsänderungen näher erläutert sind!
Und da das Juristendeutsch bei Zeiten etwas undurchsichtig sein kann, bemüht sich AllgäuHIT und unser Rechtsexperte Michael R. Moser, für Sie ein wenig für Aufklärung zu sorgen:
Verfassungsänderung Nummer II:
„Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl“
Dass die Anzahl der freiwillig und ehrenamtlich engagierten zurückgeht, ist mittlerweile kein Geheimnis mehr. Immer mehr Freiwillige Feuerwehren tun sich schwer, Kommandanten zu finden, Vereine finden keine Jugendtrainer mehr und auch gemeinnützige Einrichtungen und Stiftungen gehen langsam die Arbeitskräfte aus.
Nun will die Bayerische Landesregierung das Ehrenamt fördern, es soll sogar so viel Priorität bekommen, dass man dieses Ziel sogar in die Verfassung auf nehmen will
Michael R. Moser: „Diese Verfassungsänderung definiert wiederum ein Staatsziel (Ähnlich dem ersten Volksentscheid, Anm. d. Red.). Städte und Gemeinden haben diesem Ziel ein besonderes Gewicht beizumessen, ein persönlicher Rechtsanspruch besteht nicht.“
Auch lässt der Paragraph nicht erkennen, mit welchen Mitteln die Regierung dieses Ziel verfolgen will. Begonnen hat man jedoch bereits. Die Ehrenamtskarte wurde eingeführt, sie bietet dem Inhaber einige Vorzüge, vor allem in finanzieller Hinsicht. Wie die Karte genau ausgestaltet ist, bleibt Sache der Gemeinden.
Diese Karte wäre beispielsweise eine konkrete Umsetzung dieses Staatsziels. Auch wären Steuerfreibeträge für ehrenamtlich tätige denkbar. In diesem Punkt kommt aber auch noch die Bundesgesetzgebung ins Spiel, die man natürlich auch beachten muss.
Moser: „Man muss jedoch sehen: der Freistaat hat sich dieses Ziel auf die Fahnen geschrieben, und zwar in einem ganz breiter Einigkeit. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diesem Gesetzesvorhaben zugestimmt, es ist also auf jeden Fall gesellschaftlicher Konsens“