Im neu aufgerollten Prozess von Germaringen wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten jetzt heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen vor.
Der Ostallgäuer bestritt die Tat vor Gericht, dadurch mussten sämtliche Zeugen, auch seine Ex-Freundin neu aussagen. Der Bundesgerichtshof hatte ein Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung aus dem letzten Jahr kassiert. Daher kommt es jetzt zur Neuauflage des Prozesses. Der Angeklagte soll versucht haben, seine Ex-Freundin zu erwürgen, bzw. zu ersticken. Beide Versuche waren gescheitert.