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Unterallgäu
Dienstag, 20. Dezember 2016

Warnmeldung vor Versand von Zahlungsaufforderungen

Derzeit werden im Namen tatsächlich existenter Unternehmen an diverse E-Mail-Empfänger Zahlungsaufforderungen teils in enormer Höhe versandt.

Die E-Mail enthält als Anhang eine Rechnung. Entgegen der Annahme der meisten Empfänger dient der Versand der Mail nicht der widerrechtlichen Bereicherung durch Begleichung der Rechnung, sondern dem Übertragen einer Schad- bzw. Ausspähsoftware. Die Täter hoffen so, an Daten wie beispielsweise Kontodaten, Kreditkartendaten, usw. zu gelangen, welche zu einem späteren Zeitpunkt zum Computerbetrug Verwendung fänden. Daher wird vor dem Öffnen nicht nachvollziehbarer E-Mails, insbesondere von deren Anhängen gewarnt.
(PI Mindelheim)


Tags:
Warnmeldung Zahlung Unternehmen Aufforderungen


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