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(Bildquelle: Pixabay)
 
Unterallgäu
Dienstag, 5. Dezember 2017

Rechtsbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber

In Zusammenarbeit mit Schulen, Helferkreisen und sozialen Organisationen beteiligen sich Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Bewährungshelfer und die Gerichtshilfe des Landgerichtsbezirks Memmingen seit Januar 2016 an der Vermittlung der grundlegenden Werte unserer Rechts- und Verfassungsordnung an Asylsuchende. 

Mit bislang 48 Unterrichtseinheiten leisteten insgesamt 13 Dozenten damit im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz einen wertvollen Beitrag für die Integration von Asylsuchenden in den Landkreisen Unterallgäu, Neu-Ulm und Günzburg sowie den dazugehörigen kreisfreien Städten.

In den Rechtsbildungsunterrichten werden die Grundzüge der Verfassung sowie Grundzüge in den Bereichen des Zivil-, Straf- und Familienrechts vermittelt. Ziel der Unterrichte ist es, Asylsuchenden mit einer längeren Bleibeperspektive durch Vermittlung der Regeln und Werte unserer Gesellschaft das Zurechtkommen in Deutschland zu erleichtern. Manch einem Teilnehmer wird erst durch diese Veranstaltung bewusst, dass in Europa anders als in den Herkunftsländern die Einehe vorgeschrieben ist, Selbstjustiz verboten ist, Straftaten durch den Staat tatsächlich auch geahndet werden oder ein auf 2 Jahre abgeschlossener Handy Vertrag auch solange monatlich bezahlt werden muss.

Das bayernweite Projekt ist für alle Beteiligten völlig kostenfrei. Selbst einen Dolmetscher organisiert und bezahlt die Justiz. Die Asylbewerber erhalten zudem auf Wunsch eine – für eine spätere Bewerbung sicherlich hilfreiche - förmliche Teilnahmebestätigung.

Als Anerkennung für ihren zeitaufwändigen Einsatz erhielten die Dozenten aus den Justizbehörden des Landgerichtsbezirks Memmingen nunmehr Dankurkunden des Bayerischen Staatsministers der Justiz, Prof. Dr. Winfried Bausback überreicht.

Helfereinrichtungen und soziale Organisationen können sich auch weiterhin bei Interesse an der Durchführung derartiger Unterrichte bei dem Landgericht Memmingen, Hallhof 1+4, 87700 Memmingen schriftlich oder per E-Mail (poststelle@lg-mm.bayern.de) melden. (PM)


 

 


Tags:
rechtsordnung verfassung asylbewerber allgäu


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