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Symbolbild Polizeibeamte
(Bildquelle: Pixabay)
 
Unterallgäu - Mindelheim
Dienstag, 2. Oktober 2018

Versammlungsgeschehen in Mindelheim

Am 02.10.2018 finden in der Kreisstadt diverse Versammlungen statt, die polizeilich betreut werden. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf folgendes hin. Ziel der Polizei Mindelheim ist es, dass die angezeigten Veranstaltungen störungsfrei stattfinden können. Alle Personen, die an den Kundgebungen im Ortskern von Mindelheim teilnehmen möchten, sollen ihre Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung ausüben können.

Bei der Betreuung der verschiedenen Kundgebungen wird sich die Polizei konsequent an das Neutralitätsgebot halten. Dies bedeutet konkret, dass die Polizei nicht eine bestimmte Gruppierung oder Einzelpersonen bevorzugen wird, sondern dafür sorgt, dass alle friedlichen Teilnehmer der Kundgebungen ihre Grundrechte, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Versammlungsrechts, ausüben und so an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirken können.

Das Grundgesetz besagt: Jeder hat das Recht sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Die Polizei wird daher zwischen Unbeteiligten, Teilnehmern der Veranstaltungen vor dem Forum, friedlichen Versammlungsteilnehmern und Personen differenzieren, welche sich nicht an geltendes Recht halten. Strafrechtlich relevantes Handeln wird nicht toleriert, sondern unterbunden und konsequent verfolgt werden.

Ziel ist es überdies, die Beeinträchtigung unbeteiligter Dritter zu minimieren. Aufgrund der Parkplatzsituation und der allgemeinen Verkehrslage in Mindelheim, kann es angesichts der parallel stattfindenden Ereignisse zeitweise zu Verkehrsbehinderungen kommen, insbesondere in der Zeit von 17 bis 22 Uhr. Es wird Sperrungen, Umleitungen und temporäre Haltverbote geben, die polizeilich überwacht werden. (PI Mindelheim)


Tags:
Versammlung FreieMeinungsäußerung Teilnehmer Polizei


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