Landratsamt Unterallgäu informiert über Funkenfeuer
Am ersten Wochenende der Fastenzeit, in diesem Jahr am 21. und 22. Februar, werden wieder überall im Landkreis Funkenfeuer abgebrannt. Nach altem Brauch soll damit der Winter ausgetrieben werden.
Das Landratsamt bittet die Veranstalter, im Sinne der Gesundheit und der Umwelt einige Dinge zu beachten. Detaillierte Informationen hierzu geben neben dem Landratsamt auch die Gemeinden. Wichtig dabei auch: Jedes Funkenfeuer muss mindestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der betreffenden Gemeinde gemeldet werden. Zudem muss die Feuerwehr informiert werden.
- In einem Funkenfeuer dürfen nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz und Gartenabfälle wie Schnittgut, Sträucher oder Reisig verbrannt werden. Das Material sollte trocken sein.
- Damit niemand die Möglichkeit hat, Abfälle unter das Brenngut zu mischen, sollte das Material erst wenige Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen und dann gut bewacht werden.
- Es gibt bestimmte gesetzliche Vorgaben, wie weit eine Feuerstelle aus Sicherheitsgründen von Gebäuden, einem Wald oder einer Straße entfernt sein muss.
- Zum Entzünden darf kein Brandbeschleuniger, also auch kein Benzin, verwendet werden. Stattdessen bietet sich Reisig an.
- Die Verbrennungsrückstände müssen nach dem Abbrennen des Feuers entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Brandabfälle von Funkenfeuern werden an der Umladestation in Breitenbrunn angenommen.
Info: Bei Fragen kann man sich an die jeweilige Gemeinde oder an das Landratsamt unter Telefon (08261) 995-363 wenden.
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