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Unterallgäu
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Unterallgäu - Mindelheim
Montag, 6. Juli 2015

Dürfen Jugendliche allein verreisen? Landratsamt Unterallgäu informiert

Viele Jugendliche fiebern schon den Sommerferien entgegen. Einige auch, weil der erste Urlaub ohne Eltern ansteht. Aber dürfen Jugendliche überhaupt allein verreisen? Was sollte man dabei beachten? Das Kreisjugendamt am Landratsamt Unterallgäu hat die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Dürfen Minderjährige allein in den Urlaub fahren?

Dazu gibt es im deutschen Recht keine gesetzlichen Vorgaben. Es ist aber ratsam, dass Jugendliche, die allein oder mit anderen Jugendlichen verreisen, mindestens 16 Jahre alt sind. Etwas anderes ist es, wenn eine kompetente, volljährige Betreuungsperson dabei ist. Gegen einen Urlaub mit der Familie der Freundin oder eine Jugendreise – zum Beispiel mit dem Kreisjugendring – ist auch bei jüngeren Jugendlichen nichts einzuwenden.

Was sollten Eltern beachten?

Grundsätzlich haben Eltern die Aufsichtspflicht für ihr Kind bis es volljährig ist. Sie können zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwas passiert. Deswegen sollten sich Eltern genau darüber informieren, was im Urlaub geplant ist. Geben sie ihr Kind in die Obhut einer Betreuungsperson, sollten die Eltern dieser vertrauen. Wichtig ist, dass es sich um eine volljährige, reife Person handelt, die die Erziehungsaufgabe wahrnehmen kann.

Was sollten Jugendliche, die ohne Eltern verreisen, mitnehmen?

Jugendliche, die ohne Eltern in den Urlaub fahren, sollten eine Reisevollmacht der Eltern mitnehmen. Egal ob sie mit volljährigen Freunden oder einer Betreuungsperson verreisen. Eine Reisevollmacht ist eine schriftliche Einverständniserklärung, in der die Eltern den Urlaub ausdrücklich erlauben. Theoretisch können Jugendliche, die ohne eine solche Reisevollmacht ins Ausland fahren möchten, an der Grenze zurückgewiesen werden. Darüber hinaus sollte man natürlich auch den Personalausweis beziehungsweise den Reisepass nicht vergessen.

Was muss in der Reisevollmacht stehen?

Die Eltern müssen die Reise darin schriftlich erlauben. Daneben sollten zum Beispiel Reiseziel, Reisedauer und Telefonnummer der Eltern vermerkt sein. Fährt eine Betreuungsperson mit, sollte man diese namentlich nennen. Anschließend muss die Reisevollmacht von beiden Eltern unterschrieben werden, wenn beide das Sorgerecht haben. Damit die Unterschriften kontrolliert werden können, brauchen die Jugendlichen neben der Vollmacht auch Kopien von den Ausweisen der Eltern.

Was ist sonst noch wichtig?

Die Bestimmungen fürs Reisen von Jugendlichen können je nach Reiseland unterschiedlich sein. Deshalb sollte man sich immer gezielt informieren - zum Beispiel beim Reiseanbieter oder im Reisebüro.

Info: Bei Fragen kann man sich an Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl wenden - entweder unter Telefon (08261) 995-242 oder per E-Mail jugendpflege@lra.unterallgaeu.de Der Vordruck für eine Reisevollmacht steht im Internet unter www.unterallgaeu.de/reisevollmacht zum Herunterladen bereit.  


Tags:
info jugendliche reisen fragen



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