Berufsstart: Wie das Gesetz Jugendliche schützt
Für viele Jugendliche beginnt derzeit ein neuer Lebensabschnitt - der Einstieg ins Berufsleben. Viele neue Herausforderungen kommen auf die jungen Menschen zu. Damit sie nicht überfordert werden, gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz. „Ein Verstoß dagegen kann als Ordnungswidrigkeit oder in schweren Fällen gar als Straftat geahndet werden“, macht Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl deutlich.
So dürfen Minderjährige maximal bis zu acht Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche und fünf Tage pro Woche arbeiten. „Die tägliche Arbeitszeit kann auf 8,5 Stunden erhöht werden, wenn dabei insgesamt nicht mehr als 40 Wochenstunden zusammenkommen“, erklärt Veitenhansl. Nachts und am Sonntag dürfen Jugendliche nur in wenigen Branchen arbeiten, etwa in der Landwirtschaft und der Gastronomie.
Für die Berufsschule müssen Betriebe die Jugendlichen freistellen, ebenso für Prüfungen und weitere Ausbildungsmaßnahmen. Auch den Urlaubsanspruch - je nach Alter 25 bis 30 Werktage im Jahr - und den Anspruch auf Pausen regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
„Zudem ist für minderjährige Berufsanfänger eine ärztliche Untersuchung Pflicht“, sagt die Kreisjugendpflegerin. Diese Untersuchung wird ein Jahr später wiederholt. „So soll sichergestellt werden, dass die Gesundheit der Jugendlichen nicht durch die Arbeit beeinträchtigt wird.“
Zum Ausbildungsbeginn muss der Betrieb die Jugendlichen außerdem auf Gefahren aufmerksam machen. „Diese Unterweisung muss mindestens zweimal pro Jahr wiederholt werden und muss außerdem immer dann neu erteilt werden, wenn der Jugendliche neue Tätigkeiten erlernt“, so Veitenhansl.
Die Kreisjugendpflegerin rät Jugendlichen, Eltern und Betrieben, sich mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz genauer zu befassen.
Mehr erfahren Sie dazu auch im Internet unter www.unterallgaeu.de/jugendarbeitsschutz. Hier gelangen Sie auch zu einer umfangreichen Broschüre des Sozialministeriums.
(PM)
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