Geändertes Umsatzsteuergesetz im Unterallgäu
Auf Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen wird eine Umsatzsteuer erhoben. Doch wann ist eine Landkreis, eine Stadt oder Gemeinde unternehmerisch tätig und damit von dieser Steuer betroffen? Seit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes wird diese Thematik für Kommunen sehr kompliziert. Das wurde in der Sitzung des Unterallgäuer Kreisausschusses deutlich. Deshalb empfahl der Kreisausschuss nun dem Kreistag, für die Steuerverwaltung eine Stelle am Landratsamt Unterallgäu zu schaffen.
Kreiskämmerer Sebastian Seefried erläuterte den Hintergrund: Bislang war der Landkreis in den meisten Fällen von der Umsatzsteuer befreit und musste nur in Sonderfällen Umsatzsteuer abführen. Als Beispiele nannte Seefried eine Photovoltaikanlage oder Teile der Abfallwirtschaft. Doch seit 2017 gilt ein neues Umsatzsteuerrecht. Dem zufolge werden Landkreise, Städte und Gemeinden grundsätzlich wie Unternehmen behandelt und müssen entsprechend Umsatzsteuer abführen. Doch es gibt laut Seefried Ausnahmen, wenn die Kommune auf öffentlich-rechtlicher Grundlage handelt und dabei keine Wettbewerbsverzerrung droht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die interkommunale Zusammenarbeit begünstigt.
Insgesamt werde diese Thematik nun deutlich komplexer, machte der Kreiskämmerer deutlich. Und wer Fehler macht, der laufe Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden. Um das zu vermeiden, empfehlen der Deutsche Städtetag und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband, eine Steuerverwaltung mit Kontrollsystem einzuführen. Das bedeutet laut Seefried: Alle Einnahmen und Verträge des Landkreises müssen analysieren werden. Möglicherweise können Verträge umgestellt werden. Geprüft werden muss auch, wo Vorsteuerabzugspotenziale bestehen. Außerdem müssen Buchungsprogramme angepasst werden und vieles mehr. Um all diese Aufgaben zu stemmen, seien entsprechende personelle Kapazitäten notwendig, so der Kreiskämmerer.
Das sah auch der Kreisausschuss mehrheitlich so und empfiehlt nun dem Kreistag, eine Planstelle zu bewilligen, damit die Verwaltung eine Steuerverwaltung aufbauen kann. Zeit hat der Landkreis Unterallgäu dafür noch bis zum 31. Dezember 2020, dann endet die Umsetzungsfrist.
Unterallgäu. Auf Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen wird eine Umsatzsteuer erhoben. Doch wann ist eine Landkreis, eine Stadt oder Gemeinde unternehmerisch tätig und damit von dieser Steuer betroffen? Seit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes wird diese Thematik für Kommunen sehr kompliziert. Das wurde in der Sitzung des Unterallgäuer Kreisausschusses deutlich. Deshalb empfahl der Kreisausschuss nun dem Kreistag, für die Steuerverwaltung eine Stelle am Landratsamt Unterallgäu zu schaffen.
Kreiskämmerer Sebastian Seefried erläuterte den Hintergrund: Bislang war der Landkreis in den meisten Fällen von der Umsatzsteuer befreit und musste nur in Sonderfällen Umsatzsteuer abführen. Als Beispiele nannte Seefried eine Photovoltaikanlage oder Teile der Abfallwirtschaft. Doch seit 2017 gilt ein neues Umsatzsteuerrecht. Dem zufolge werden Landkreise, Städte und Gemeinden grundsätzlich wie Unternehmen behandelt und müssen entsprechend Umsatzsteuer abführen. Doch es gibt laut Seefried Ausnahmen, wenn die Kommune auf öffentlich-rechtlicher Grundlage handelt und dabei keine Wettbewerbsverzerrung droht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die interkommunale Zusammenarbeit begünstigt.
Insgesamt werde diese Thematik nun deutlich komplexer, machte der Kreiskämmerer deutlich. Und wer Fehler macht, der laufe Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden. Um das zu vermeiden, empfehlen der Deutsche Städtetag und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband, eine Steuerverwaltung mit Kontrollsystem einzuführen. Das bedeutet laut Seefried: Alle Einnahmen und Verträge des Landkreises müssen analysieren werden. Möglicherweise können Verträge umgestellt werden. Geprüft werden muss auch, wo Vorsteuerabzugspotenziale bestehen. Außerdem müssen Buchungsprogramme angepasst werden und vieles mehr. Um all diese Aufgaben zu stemmen, seien entsprechende personelle Kapazitäten notwendig, so der Kreiskämmerer.
Das sah auch der Kreisausschuss mehrheitlich so und empfiehlt nun dem Kreistag, eine Planstelle zu bewilligen, damit die Verwaltung eine Steuerverwaltung aufbauen kann. Zeit hat der Landkreis Unterallgäu dafür noch bis zum 31. Dezember 2020, dann endet die Umsetzungsfrist.(pm)
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