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Rettungsdienst (Symbolfoto)
(Bildquelle: Allgäuhit / Alexander Fleischer)
 
Unterallgäu - Bad Wörishofen
Dienstag, 22. März 2016

Rettungsdienst in Bad Wörishofen wird nicht ausgeweitet

Eine Ausweitung des Rettungsdienstes in Bad Wörishofen wird es nicht geben. Das hat die Stadt Bad Wörishofen in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Demnach sei die so genannte Hilfsfrist auch derzeit mit der Versorgung aus Mindelheim, Kaufbeuren oder Buchloe abgedeckt. Konkret geht es um den Rettungsdienst nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.

Zu einem Gespräch mit Dr. Christian Ebersperger, Sachgebiet Rettungswesen, waren Bürgermeister Paul Gruschka und der Leiter des Ordnungsamtes, Dominik Leder, der ehrenamtlich im Rettungsdienst tätig ist, am vergangenen Freitag im Innenministerium in München. Ziel des Gesprächs war die Situation des BRK Stützpunktes in Bad Wörishofen, der zwischen 22 und sechs Uhr nicht mehr besetzt ist. Dieser Umstand hatte in der Vergangenheit immer wieder für Gesprächsstoff in der Bevölkerung geführt.

Nach Auskunft von Ebersperger liegt die Erreichungsquote in Bad Wörishofen bei 89,8 Prozent und damit über dem geforderten Durchschnitt. Unter Erreichungsquote ist die Einhaltung der Hilfsfrist - in Bayern 12 Minuten zwischen Alarmierung und Eintreffen beim Patienten - zu verstehen.

Eine Unterversorgung ist demnach nicht gegeben. Ebersperger machte deutlich, dass eine Ausweitung des Standortes Bad Wörishofen zwischen 22 uns sechs Uhr nicht vorgesehen sei. Bad Wörishofen wird in diesem Zeitraum von Mindelheim aus angefahren, bei Bedarf auch von Kaufbeuren und Buchloe, entscheidend ist immer, welches Rettungsfahrzeug am schnellsten am Einsatzort sein kann.

Bürgermeister Gruschka weist nochmals darauf hin, dass in Bad Wörishofen keine Versorgungslücke gegeben sei. „Wir haben immer noch unseren Bereitschaftsdienst vor Ort. Es steht rund um die Uhr ein Rettungswagen als Hintergrundfahrzeug zur Verfügung, das zur Spitzenabdeckung sofort mit qualifizierten Helfern ausrücken kann.“


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rettungsdienst nacht allgäu hilfsfrist


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