Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt integrieren
Flüchtlinge an den Arbeitsmarkt heranzuführen und ihre Deutschkenntnisse zu verbessern sind Ziele der sogenannten Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, kurz FIM. Die Bundesregierung hat die FIM mit dem Integrationsgesetz eingeführt. Darauf weist das Landratsamt Unterallgäu hin. Angesprochen sind staatliche, kommunale und gemeinnützige Träger, wie zum Beispiel Städte, Gemeinden, Wohlfahrtsverbände, Kirchen und andere Organisationen, die sich bereit erklären, Flüchtlinge zu beschäftigen.
Flüchtlingsintegrationsmaßnahme bedeutet, ein Flüchtling geht bis zu sechs Monate einer gemeinwohlorientierten Beschäftigung nach, maximal 30 Stunden pro Woche. Dafür erhält er, zusätzlich zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde sowie sonstige notwendige Mehraufwendungen erstattet. Der Maßnahmenträger erhält für jeden besetzten Platz eine Aufwandspauschale.
„Nach dem hier zugrunde liegenden Arbeitsmarktprogramm soll die Flüchtlingsintegrationsmaßnahme die Zeit bis zur Entscheidung über die Anerkennung überbrücken“, sagt Gerhard König, Sachgebietsleiter Soziales am Landratsamt Unterallgäu. Zielgruppe sind Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen. Ausgenommen sind Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, ausreisepflichtige oder geduldete Flüchtlinge. „Für den nicht teilnahmeberechtigten Personenkreis gibt es aber wie bisher die Möglichkeit, eine gemeinnützige Tätigkeit auszuüben“, so König.
Ausführliche Informationen zu den FIM stehen auf der Internetseite des Landratsamts (www.unterallgäu.de/asyl). Träger, die sich für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen interessieren oder solche anbieten wollen, können sich gerne an das Landratsamt Unterallgäu wenden unter Telefon (0 82 61) 9 95 - 2 77 oder - 2 73, per E-Mail an sozialhilfe@lra.unterallgaeu.de
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