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Unterallgäu - Bad Wörishofen
Donnerstag, 11. August 2016

Bad Wörishofens Bürgermeister lehnt Rücktritt ab

Paul Gruschka sieht keinen Anlass für einen Rücktritt. Das hat Bad Wörishofens Bürgermeister per Pressemitteilung sämtlichen Medien mitgeteilt. Hintergrund ist die Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Memmingen gegen 22 Stadträte. Diese standen im Zusammenhang mit einem Ratsbeschluss rund um die bekannte Therme der Kneippstadt, den Gruschka aufs Schärfste kritisierte und für nicht rechtens hielt. Fraktionen der CSU, SPD und Grünen fordern Rücktritt des Bürgermeisters.

Die Pressemitteilung von Bürgermeister Paul Gruschka im Wortlaut:


Die Staatsanwaltschaft hat ihre Entscheidung gemäß Strafrecht getroffen. In der gebotenen Sachlichkeit weist Sie darauf hin, dass der Erste Bürgermeister um eine strafrechtliche Überprüfung gebeten hatte. Sie spricht nicht von einer Anzeige, wie so mancher Stadtrat.

Davon ist das Verwaltungsverfahren zur Geltendmachung der Fremdenverkehrsbeiträge strikt zu unterscheiden. Das Verwaltungsverfahren dauert an, denn der Erste Bürgermeister hat den Dienstweg beschritten und das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Bau und Verkehr um Prüfung und Mitteilung gebeten, wie er sich rechtmäßig zu verhalten hat. Dies wird, wie der Artikel in der Mindelheimer Zeitung vom 10.08.2016 unschwer erkennen lässt, ignoriert.

Ich wiederhole nochmals, dass die Festsetzung der Fremdenverkehrsbeiträge Aufgabe der Stadtverwaltung und des Ersten Bürgermeisters ist und diese muss sich nach ihrer Fremdenverkehrsbeitragssatzung und der Rechtsprechung richten. Die Betonung liegt auf dem Wort „muss“. Wer Fremdenverkehrsbeiträge nicht erhebt, fügt der Stadt einen Schaden zu.

Der Erste Bürgermeister hat den Stadtratsbeschluss vom Dezember 2015 als rechtswidrig beanstandet unter Berufung auf ein Sachverständigengutachten und die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Die ausführliche Begründung kann wegen dem Steuergeheimnis nicht dargestellt werden.

Grundsätzlich geht es darum, dass Stadtrat und Bürgermeister darauf zu achten haben, dass in einer Kommune nicht zweierlei Recht praktiziert wird. Der Stadtrat hat mit seiner Fremdenverkehrsbeitragssatzung selbst Recht gesetzt und dann sind gemäß Satzung auch alle Beitragspflichtigen zur Zahlung heranzuziehen. Wenn zum Nachteil der Stadtkasse ein Beitragspflichtiger bevorzugt oder gar geschont wird, wie in der Vergangenheit geschehen, muss dies aufgearbeitet werden.

Kommunale Selbstverwaltung bedeutet keinesfalls, sich nach Belieben über bestehende Gesetze hinwegsetzen zu können. Darauf habe ich den Stadtrat schon mehrfach hingewiesen. Hier wird durch den Stadtrat versucht, mit „Macht“ das „Recht“ zu ersetzen.

Es gilt der Gleichheitsgrundsatz und es kann nicht sein, dass die einen Bürger alljährlich zum Fremdenverkehrsbeitrag veranlagt werden und andere überhaupt nicht oder mit unzulässigen Nachlässen ausgestattet werden.

Beim Ersten Bürgermeister Paul Gruschka gibt es keine Beitrags- oder Steuergeschenke! Schon gar nicht bei dieser Haushaltslage!

Der Stadtrat würde mich überzeugen, wenn er den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband beauftragen würde, den Gesamtkomplex „Therme“ aufzuarbeiten und dem Gremium vorzulegen. Wer das scheut, der scheut die Wahrheit.

Den Ersten Bürgermeister mit haltlosen Disziplinarverfahren unter Druck zu setzen und zum Vollzug zu zwingen, ist der falsche Weg. Wenn sich der Stadtrat seines Beschlusses so sicher ist und den Vollzug vor der Entscheidung des Innenministeriums erreichen will, dann soll er klagen. Das Verwaltungsrecht sieht hierfür die Kommunalverfassungsstreitigkeit vor.

Stattdessen meinen Rücktritt zu verlangen überzeugt nicht, denn ich arbeite dafür saubere und ordentliche Verhältnisse herzustellen.


Tags:
ermittlungen allgäu therme fremdenverkehrsbeitrag


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