Betrug bei der Rohrreinigung in Rieden am Forggensee
Im Keller einer Seniorin aus Rieden am Forggensee staute sich am vergangenen Montagnachmittag im Abfluss Abwasser zurück. Da sich die Verstopfung nicht beseitigen ließ, war professionelle Hilfe gefragt. Im Internet stieß die Dame auf ein Kanalservice-Unternehmen und bestellte einen Klempner. Dieser konnte die Verstopfung rasch lösen.
Für seine 30-minütige Arbeiten forderte der Klempner jedoch über 700 Euro und drängte auf eine Barzahlung. Laut einer Nachfrage bei einem lokalen Rohrreinigungsfirm hätten die Arbeiten maximal 150 Euro kosten dürfen. Gegen den verantwortlichen Klempner, ein 19-jähriger Augsburger, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug und Wucher eingeleitet.
Um sich vor solchen Firmen zu schützen, rät die Polizei Füssen, dass sich Kunden schon am Telefon über den Stundensatz und über die Anfahrtskosten erkundigen sollen. Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot anzufordern. Der Kostenvoranschlag ist hierbei nur eine begrenz verbindliche Kostenschätzung bei der Abweichungen zulässig sind. Im Gegensatz ist ein Angebot verbindlich und hat für den Kunden den Charakter einer Festpreisvereinbarung.
Besonders im Internet werden in den verschiedenen Suchmaschinen unter Umständen dubiose Firmen in der Ergebnisliste ganz oben angezeigt. Dadurch verbessern diese ihr sogenanntes „Ranking“ in dem sie hohe Beträge an die jeweiligen Suchmaschinen-Anbietern zahlen. Auch wenn der eigene Wohnort in der Suche mit angegeben wird, werden Firmen aufgelistet, welche ihren Firmensitz weit über 50 Kilometer entfernt haben. Die Kunden werden so bewusst getäuscht. Grundsätzlich ist es sinnvoll, Betriebe aus der näheren Umgebung auszuwählen. Dies verringert Fahrkosten und beschleunigt gegebenenfalls auch die Bearbeitung von Reklamationen. Bei der Suche sind Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis die erste Wahl, sofern man selbst nicht schon Erfahrungen mit einem einschlägigen Betrieb gemacht hat.
Eine weitere Anlaufstelle sind die örtlichen Handwerksinnungen. Sie nennen auf Anfrage ortsansässige Mitgliederbetriebe, ohne dabei allerdings Empfehlungen auszusprechen.
Beim Blick ins Branchenbuch ist Vorsicht geboten, denn in den lokalen Verzeichnissen finden sich regelmäßig Inserenten, die keineswegs aus der näheren Umgebung stammen.
Sollte am Ende der Arbeiten doch ein Fantasiepreis gefordert werden, so wird geraten, den geforderten Betrag nicht in bar zu bezahlten sondern sich eine Rechnung ausstellen zu lassen. Im Zweifel über den geforderten Rechnungsbetrag hilft eine Anfrage bei der örtlichen Handwerkskammer oder der entsprechenden Innung.
(PI Füssen)
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