Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Isabelle Tausend
 
 
Landratsamt Ostallgäu in Marktoberdorf
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Ostallgäu - Marktoberdorf
Montag, 17. November 2014

"Bauen im Bestand" im Landratsamt Ostallgäu in Marktoberdorf

Das Thema „Bauen im Bestand“ stand bei der diesjährigen Planfertigerbesprechung im Mittelpunkt. Landrätin Maria Rita Zinnecker begrüßte im Landratsamt mehr als 90 Teilnehmer.

Das Bauen im Bestand mit seinem weiten Spektrum an Aufgaben hat heute eine mindestens ebenso große Bedeutung wie Neubauten. Während die Planung eines Objektes noch weitgehend individuell nach den Wünschen und Vorstellungen der Bauherren erfolgen kann, gelten bei der Planung des Brandschutzes teilweise sehr einschränkende und umfassende Vorschriften. Auch die baulich völlig unveränderte Umnutzung eines alten Gebäudes kann daher unerwartet bauordnungsrechtliche Probleme aufwerfen. Vorangegangene Generationen haben eine nahezu unüberschaubare Vielfalt bestehender Gebäude hinterlassen, die unterschiedliche brandschutztechnische Probleme aufwerfen. Gerade die Frage, wie aktuelle bauordnungsrechtliche und technische Regeln umgesetzt werden können, ist eine tägliche Herausforderung an Architekten und Fachplaner bei Umbaumaßnahmen in der vorhandenen Bausubstanz.

Dipl. Ing. (FH)-Architekt Franz-Xaver Meggle vom Staatlichen Bauamt des Landkreises betrachtete in seinem Vortrag „Abstandsflächenrecht“ aktuelle Bestandsfälle aus der Praxis und stellte anhand der neuesten Rechtsprechung Lösungsmöglichkeiten auch für komplexe Probleme des Abstandsflächenrechts vor. Romana Scheidl von der Bayerischen Versicherungskammer ging in ihrem Vortrag “Umgang mit Bestandsbauten und Sonderbauten im Bestand“ auf die vielfältigen Problematiken beim Thema Brandschutz in Bestandsbauten ein. Hierbei wurde insbesondere das Problem, wann überhaupt Bestandsschutz besteht, aufgegriffen. Anhand von Praxisbeispielen präsentierte Scheidl Lösungsmöglichkeiten, wie bei bestandsgeschützten Anlagen dennoch zufriedenstellende Brandschutzkonzepte entwickelt werden können. Martina Müller von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises stellte die neuesten Regelungen der Bayerischen Kompensationsverordnung vor. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden und nachrangig durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Ist dies nicht möglich, ist Ersatz in Geld zu leisten. Ab dem 1. September 2014 gilt die Bayerische Kompensationsverordnung, die einheitliche Standards für die Anwendung der Eingriffsregelung in Bayern setzt. 


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vorstellung allgäu politik zinnecker


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