"Bauen im Bestand" im Landratsamt Ostallgäu in Marktoberdorf
Das Thema „Bauen im Bestand“ stand bei der diesjährigen Planfertigerbesprechung im Mittelpunkt. Landrätin Maria Rita Zinnecker begrüßte im Landratsamt mehr als 90 Teilnehmer.
Das Bauen im Bestand mit seinem weiten Spektrum an Aufgaben hat heute eine mindestens ebenso große Bedeutung wie Neubauten. Während die Planung eines Objektes noch weitgehend individuell nach den Wünschen und Vorstellungen der Bauherren erfolgen kann, gelten bei der Planung des Brandschutzes teilweise sehr einschränkende und umfassende Vorschriften. Auch die baulich völlig unveränderte Umnutzung eines alten Gebäudes kann daher unerwartet bauordnungsrechtliche Probleme aufwerfen. Vorangegangene Generationen haben eine nahezu unüberschaubare Vielfalt bestehender Gebäude hinterlassen, die unterschiedliche brandschutztechnische Probleme aufwerfen. Gerade die Frage, wie aktuelle bauordnungsrechtliche und technische Regeln umgesetzt werden können, ist eine tägliche Herausforderung an Architekten und Fachplaner bei Umbaumaßnahmen in der vorhandenen Bausubstanz.
Dipl. Ing. (FH)-Architekt Franz-Xaver Meggle vom Staatlichen Bauamt des Landkreises betrachtete in seinem Vortrag „Abstandsflächenrecht“ aktuelle Bestandsfälle aus der Praxis und stellte anhand der neuesten Rechtsprechung Lösungsmöglichkeiten auch für komplexe Probleme des Abstandsflächenrechts vor. Romana Scheidl von der Bayerischen Versicherungskammer ging in ihrem Vortrag “Umgang mit Bestandsbauten und Sonderbauten im Bestand“ auf die vielfältigen Problematiken beim Thema Brandschutz in Bestandsbauten ein. Hierbei wurde insbesondere das Problem, wann überhaupt Bestandsschutz besteht, aufgegriffen. Anhand von Praxisbeispielen präsentierte Scheidl Lösungsmöglichkeiten, wie bei bestandsgeschützten Anlagen dennoch zufriedenstellende Brandschutzkonzepte entwickelt werden können. Martina Müller von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises stellte die neuesten Regelungen der Bayerischen Kompensationsverordnung vor. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vorrangig zu vermeiden und nachrangig durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Ist dies nicht möglich, ist Ersatz in Geld zu leisten. Ab dem 1. September 2014 gilt die Bayerische Kompensationsverordnung, die einheitliche Standards für die Anwendung der Eingriffsregelung in Bayern setzt.
Hunderte von Jugendlichen in ganz Deutschland engagieren sich ab heute wieder intensiv für soziale und umweltorientierte Aktivitäten. Im Rahmen der ...
Landrätin Maria Rita Zinnecker, Vorsitzende des Tourismusverbands Ostallgäu e. V., zieht eine positive Bilanz für das Tourismusjahr 2023. Besonders ...
Unter der Schirmherrschaft von Landrätin Maria Rita Zinnecker und Oberbürgermeister Stefan Bosse wurden die ersten gemeinsamen Aktionswochen der ...
Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) und des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts "Lindau 2030" wurden Planungen für die ...
Kaufbeurens dritte Bürgermeisterin Dr. Erika Rössler wurde auf Einladung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und der Körber-Stiftung für ...
In Bad Wörishofen wird die Tradition der Allee der Jahresbäume auch im Jahr 2024 fortgesetzt, indem die Echte Mehlbeere (Sorbus aria) als Baum des Jahres ...
Die Nutzung der Nachrichten von AllgäuHIT, auch in Auszügen, ist ausschließlich für den privaten Bereich freigegeben.
Eine Nutzung für den gewerblichen Bereich erfordert eine schriftliche Genehmigung der AllgäuHIT e.K.
Meine Allgäu-Region wählen ...
Wenn du jetzt hier wärst
Something On My Mind
Play With Fire