Oberallgäuer Freie Wähler-Kreistagsfraktion fordert Sicherheits-Bedingungen
Die Kreistagsfraktion der Freien Wähler (FW) im Oberallgäu lehnt eine direkte Bezuschussung des Allgäuer Flughafenbetriebs in Memmingerberg ab. Eine finanzielle Kapitalbeteiligung des Landkreises durch den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Grundstücksgesellschaft (Besitzgesellschaft 2), in deren Eigentum das geplante Gewerbegebiet in Flughafennähe übergehen soll, können sich die Freien Wähler dagegen grundsätzlich vorstellen. Voraussetzung dafür ist für FW-Fraktionschef Dr. Philipp Prestel allerdings, dass eine solche Kapitalanlage dauerhaft werthaltig ist und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angemessene Erträge zugunsten des Landkreises anfallen.
Um dies sicherzustellen und auch gegenüber den Bürgern belegen zu können, dass der Landkreis verantwortungsvoll mit Steuermitteln umgeht, haben die Oberallgäuer Freien Wähler sechs Sicherheits-Bedingungen formuliert, die bei der Beschlussfassung in der morgigen Kreistagssitzung (17. Juli 2015) berücksichtigt werden sollen:
- Es muss durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag sichergestellt werden, dass die jeweilige Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte an der neu zu gründenden Grundstücksgesellschaft dauerhaft bei den sich beteiligenden Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte) liegt.
- Das vom Allgäu-Airport bei der PWC Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bereits in Auftrag gegebene Fortführungsgutachten muss unter Berücksichtigung der geplanten Umstrukturierung zu einer positiven Prognose hinsichtlich eines künftig rentabel und wirtschaftlich zu betreibenden Verkehrsflughafens in Memminger-berg. Dies setzt auch die entsprechenden Genehmigungen und Förderungen aus Mittel des Freistaats Bayern voraus.
- Es ist eine rechtsverbindliche Auskunft der zuständigen staatlichen Stelle einzuholen, aus der sich zweifelsfrei ergibt, dass für die zeitnahe und ordnungs-gemäße Beseitigung etwaiger Altlasten auf den zum Erwerb vorgesehenen Grundstücken vollumfänglich die Bundesrepublik Deutschland aufkommen wird.
- Das noch vorzulegende Wertgutachten des Gutachterausschusses des Landkreises Unterallgäu ist bei der Kaufpreisfindung für die zum Erwerb vorgesehenen Grundstücke durch die geplante Grundstücksgesellschaft zu berücksichtigen.
- Es ist eine rechtsverbindliche Stellungnahme der Regierung von Schwaben vorzulegen, aus der sich die kommunalrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Beteiligung an der geplanten Grundstücksgesellschaft ergibt.
- Die Gründungsgesellschafter der geplanten Grundstücksgesellschaft erstellen vor der Gesellschaftsgründung einen aussagekräftigen Businessplan, aus dem sich der kurz-, mittel- und langfristige Kapitalbedarf, sowie die geplanten Investitionen, die Kapitalfreisetzung sowie die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit aus der Umsetzung des Gesellschaftszwecks im Detail ergeben.
(PM)
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