B12 gewinnt mehr Beachtung im Bundesverkehrswegeplan
Heute hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt MdB (CSU) die Ressortabstimmung zum Bundesverkehrswegeplan 2030 auf Ebene des Kabinetts eingeleitet. Der Gesetzentwurf sieht eine wichtige Änderung für die B12 vor: Bisher war im Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan die B12 im Abschnitt zwischen der AS Jengen/Kaufbeuren (A96) bis Kaufbeuren im „Vordringlichen Bedarf“ verankert. Jetzt wurde der B12-Abschnitt über Kaufbeuren hinaus bis nach Marktoberdorf verlängert.
„Das ist ein hervorragendes Ergebnis. Bis Marktoberdorf/Geisenried kann nun die B12 auf einer Länge von rund 34 Kilometern vierspurig und autobahnähnlich ausgebaut werden. Hierfür stellt der Bund auch die notwendigen Mittel zur Verfügung. Das unterstreicht die Bedeutung der Kreisstadt Marktoberdorf als wirtschaftliches Zentrum im Ostallgäu und verbessert die infrastrukturelle und wirtschaftliche Erschließung der gesamten Region“, freute sich der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) über den erzielten Erfolg.
„Bereits zum Bekanntwerden des Entwurfs des Bundesverkehrswegeplans im März dieses Jahres habe ich gefordert, dass im ‚Vordringlichen Bedarf‘ die Vierspurigkeit der B12 zumindest bis nach Marktoberdorf enthalten sein muss. Meine Forderung wurde jetzt von Bundesverkehrsminister Dobrindt aufgegriffen und umgesetzt. Mein hartnäckiger Einsatz hat sich gelohnt“, erklärte Stracke und fügte hinzu: „Mein besonderer Dank gilt Landrätin Maria Rita Zinnecker und dem Marktoberdorfer Bürgermeister Dr. Wolfgang Hell (beide CSU). Wir haben gemeinsam für die Vierspurigkeit der B12 und die Kreisstadt Marktoberdorf gekämpft. Jetzt sind wir am Ziel“.
Abgesehen von der Verbesserung der Einstufung der B12 bestätigt der Gesetzentwurf die Projekteinstufungen vom März dieses Jahres.
Im „Vordringlichen Bedarf“ sieht der Gesetzentwurf folgende Projekte aus meinem Wahlkreis vor:
• B12, Marktoberdorf (B472) – AS Jengen/Kaufbeuren (A96) - neu
• B16, OU Marktoberdorf/Bertoldshofen (B472)
• B16, Nord-OU Kaufbeuren (Pforzen)
• B16, OU Mindelheim
Im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ sind folgende Projekte enthalten:
• A7, AS Illertissen – AS Memmingen-Süd
• B12, Kempten (A7) – Marktoberdorf (B472) - neu
• B16, OU Steinbach
Im „Weiteren Bedarf“ stehen diese Projekte:
• B310, OU Füssen (2. BA)
• B16, OU Rieder
„Der neue Bundesverkehrswegeplan schafft hervorragende Perspektiven für unsere Region. Wichtig ist, dass für die gesamte B12 Planungsrecht besteht. Daraus muss nun schnellstmöglich Baurecht werden. Sobald dies geschafft ist, kann mit dem Ausbau der gesamten B12 begonnen werden – unabhängig davon, ob das Projekt den Status ‚Vordringlicher Bedarf‘ oder ‚Weiterer Bedarf mit Planungsrecht‘ hat. Dies hat Bundesverkehrsminister Dobrindt wiederholt zugesichert. Jetzt ist aber zunächst der Freistaat Bayern am Zug. Die nötigen Planungen müssen jetzt beginnen. Dafür muss der Freistaat das Staatliche Bauamt Kempten auch mit genügend Personal und Planungsmitteln ausstatten“, bekräftigte Stracke seine Forderung nach einem unverzüglichen Planungsbeginn für die gesamte B12.
„Mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan haben wir erstmals die Chance, das Autobahnkreuz Memmingen durch bauliche Maßnahmen und eine temporäre Seitenstreifenfreigabe spürbar und zeitnah zu entlasten. Hierzu laufen bereits die notwendigen Abstimmungsgespräche mit der Autobahndirektion Südbayern und dem Bundesverkehrsministerium“, führte der Bundestagsabgeordnete weiter aus.
„Zudem habe ich es geschafft, mit Marktoberdorf/Bertoldshofen, Pforzen und Mindelheim insgesamt drei wichtige Ortsumfahrungen im ‚Vordringlichen Bedarf‘ zu verankern. Das sichert die langersehnten und dringend notwendigen Entlastungen vor Ort. Zudem wird Steinbach für seine Vorplanung und seine geschlossene Unterstützung für das Ortsumfahrungsprojekt mit der Einstufung ‚Weiterer Bedarf mit Planungsrecht‘ belohnt“, erklärte Stracke abschließend.
(PM)
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