Von wegen gefährliche Körperverletzung
Ein brutaler Mordversuch wird heute erneut vor dem Kemptener Landgericht verhandelt. Es geht um einen Vorfall im August 2011. Damals hatte ein 37-jähriger im ostallgäuer Germaringen versucht, seiner Ex-Freundin das Genick zu brechen und sie zu ersticken.
Zuvor hatte er eine hochdotierte Lebensversicherung abgeschlossen und den Mordversuch als Unfall im Badezimmer zu tarnen versucht. Weil er es nicht schaffte, die Frau umzubringen, gab er schließlich auf. Das Gericht wertete dies als gefährliche Körperverletzung, weil er freiwillig von seinem Vorhaben Abstand genommen habe. Das sahen die Staatsanwaltschaft und der Bundesgerichtshof anders. Das ursprüngliche Urteil von sieben Jahren Haft dürfte nun noch deutlich höher ausfallen.
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