Allgäuer Bankangestellter verhindert Betrug
Einem aufmerksamen Bankangestellten fiel ein Geldtransfer auf, weshalb er die Füssener Polizei informierte. Demnach beabsichtigte eine 73-jährige Ostallgäuerin 1.800 Euro via eines Bargeldtransferunternehmens in die Türkei zu überweisen.
Diese Überweisung wurde nach Rücksprache mit der Füssener Polizei gestoppt, da sich schnell herausgestellt hatte, dass es sich um einen Betrugsversuch handeln musste. Durch die Beamten wurde die Seniorin kontaktiert, die angab, von der Füssener Polizei angerufen worden zu sein. Der Anrufer empfahl ihr die Überweisung, weil sie dadurch von einem Rechtsanwalt vor einem türkischen Gericht vertreten werden kann. So würde sie zu ihrem Geld zurückkommen, um das sie in der Vergangenheit betrogen wurde.
Da auf dem Telefondisplay der gutgläubigen Frau die Nummer der Füssener Polizei angezeigt wurde, dachte sie nicht an einen Betrugsversuch. Sie wurde Opfer des sogenannten „Call-ID-Spoofing“, bei welchem sich die Täter eine Computersoftware zur Hilfe ziehen, die beim Angerufenen jede beliebige Nummer anzeigen lässt.
Die Polizei rät, grundsätzlich am Telefon nicht auf Geldforderungen einzugehen und alle Anrufe zu hinterfragen. Außerdem die angezeigte Rufnummer notieren und zurückrufen. Bei geringsten Zweifel wenden Sie sich an Verwandte, Bekannte oder an die örtliche Polizei. (PP Schwaben Süd/West)
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