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Ostallgäu
Montag, 26. Oktober 2020

Corona im Allgäu: Ostallgäu über Inzidenzwert 100

Wie das Robert-Koch-Institut mitteilt, hat der Landkreis Ostallgäu heute den Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 überschritten.

Die zu ergreifenden Maßnahmen richten sich nach den Regelungen der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV). Ausschlaggebend für die im Ostallgäu umzusetzenden Maßnahmen, die ab 27.10.2020 ab 0:00 Uhr gelten, ist die vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege täglich auf seiner Internetseite bekannt gegebene Einordnung in der bayerischen Corona-Ampel: https://www.stmgp.bayern.de

Bayerische Corona-Ampel

Die Corona-Ampel zeigt an, welche Städte und Landkreise eine Sieben-Tage-Inzidenz höher als 35 oder höher als 50 oder höher als 100 erreicht haben.

Was ändert sich bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100?

Die bisherigen Regelungen in Bezug auf Hygiene und Abstand beispielsweise in Vereinssport und Kulturveranstaltungen bleiben wie gehabt in Kraft. Sobald die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen einen Wert von 100 pro 100.000 Einwohner überschreiten, gilt zusätzlich:

Private Feiern und Kontakte:

An privaten Feiern (insbesondere Hochzeits– oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) und Treffen dürfen sowohl in öffentlichen als auch in privaten Räumen nur noch maximal fünf Personen oder zwei Hausstände teilnehmen. Dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie.

Sperrstunde für Gaststätten und für den Verkauf von Alkohol:

Gastronomische Betriebe dürfen in der Zeit von 21 bis 6 Uhr keine Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben. Parallel dazu ist von 21 bis 6 Uhr der Verkauf von Alkohol an Tankstellen oder durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste verboten.

Maskenpflicht im öffentlichen Raum:

Die Maskenpflicht gilt überall da, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen: auf Begegnungs- und Verkehrsflächen in allen öffentlichen Gebäuden, wie zum Beispiel in Eingangsbereichen von Hochhäusern, in Fahrstühlen oder in Kantinen sowie in Parkhäusern.

Im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr und den hierzu gehörenden Einrichtungen (also insbesondere Bahnhof, Busbahnhof/Plärrer und sonstige Buswartestellen) besteht bereits jetzt für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, Maskenpflicht (§ 8 Satz 1 der 7. BayIfSMV).

Maskenpflicht in Arbeitsstätten

Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Maskenpflicht in Kultur- und Freizeiteinrichtungen:

In allen Kultur- und Freizeiteinrichtungen, in Museen, Kino oder Theater müssen Sie auch am Platz eine Maske tragen.

Maskenpflicht bei Veranstaltungen:

Bei allen Kultur- und Sportveranstaltungen sowie bei Tagungen müssen Sie auch am Platz eine Maske tragen. Für Veranstaltungen aller Art gilt die maximale Anzahl von 50 Personen, dazu zählen beispielsweise auch Vereinssitzungen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kirchenveranstaltungen und Demonstrationen.

Maskenpflicht in Schulen:

Alle Schülerinnen und Schüler – auch Grundschüler - müssen im Unterricht eine Maske tragen. Weitere Informationen für den Schulbetrieb folgen.

Weitere Details unter:

https://www.stmgp.bayern.de

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/

Coronavirus-Hotline der Bayerischen Staatsregierung: 089 / 122 220

Erreichbar von Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Samstag 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr.

Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenzbereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Wesentlich betroffene Lebensbereiche sind abgedeckt: Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, den Kontaktbeschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit tatkräftig durch die bereits etablierte Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt.

Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen: 116 117

Bürgertelefon Gesundheitsamt beim Landratsamt Ostallgäu

Für Gesundheitsfragen und Termine rund um Coronatests und Infektionsfälle ist weiterhin das Gesundheitsamt des Landratsamts Ostallgäu unter
08342/911-623 zuständig. Montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12.30 Uhr. E-Mail: Hotline@lra-oal.bayern.de


Tags:
Corona Allgäu Inzidenzwert Überschritten


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