Scheinselbstständigkeit und mehr
Bei einer Kontrolle von Lkw und Kleintransportern auf der B 12, durch Beamte der Polizeiinspektion Buchloe, wurden am Mittwoch innerhalb kurzer Zeit zahlreiche Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz und anderen Rechtsvorschriften festgestellt.
Ein 30-jähriger Rumäne wurde von einer Spedition aus dem Raum Dachau als selbständiger Fahrer eingesetzt. Dieser konnte die erforderlichen handschriftlichen Fahrtnachweise nicht vorweisen. Außerdem liegen Hinweise auf eine Scheinselbständigkeit vor, die an den Zoll weitergemeldet werden.
Der Fahrer eines Sattelzuges aus München muss mit einer empfindlichen Geldbuße von 450 Euro rechnen, da bei der Auswertung von Fahrtschreiber und Fahrerkarte eine Geschwindigkeitsüberschreitung und Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt wurden.
Ein 62-jährige Schrottsammler aus Augsburg, der seinen Kombi bis oben voll mit Alu-Abfällen geladen hatte, wird angezeigt, da er das vorgeschrieben A-Schild zwar dabei, aber nicht angebracht hatte.
Auch ein Landsberger Lkw-Fahrer muss mit einem Bußgeld rechnen, da die Auswertung seiner Fahrerkarte ergab, dass die Lenkzeiten nicht wie vorgeschrieben unterbrochen worden waren.
(PI Buchloe)
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