Riedberger Horn: Landratsamt Oberallgäu hält Bürgerentscheid für zulässig
Das Landratsamt Oberallgäu hält die Bürgerentscheide über den Skigebietsverbund am Riedberger Horn für zulässig. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung der Behörde von Montag Abend hervor.
"Wir haben die Argumente der Landtags-SPD, wie wir sie am Freitag den Medien entnommen haben, überprüft", teilt Pressesprecher Andreas Kaenders mit. Daß die Fraktion die Behörde allerdings zur Prüfung aufgefordert hätte, sei so nicht richtig. Denn "kein Schreiben, keine E-Mail, kein Anruf der SPD" sei bis Montag Abend im Landratsamt registriert worden. Man habe sich dennoch nochmals zusammengesetzt und die Konstellation einer Prüfung unterzogen.
"Bei der Fragestellung, ob die Bürgerinnen und Bürger der beiden betroffenen Gemeinden den Skigebietszusammenschluß befürworten, handelt es sich eindeutig um eine Angelegenheit im eigenen Wirkungskreis - weil die gemeindliche Planungshoheit unmittelbar betroffen ist. Damit ist die Abstimmung zulässig. Es ist hingegen nicht nachvollziehbar, was damit erreicht werden soll, den Leuten in einer Angelegenheit einer solchen Tragweite den Mund zu verbieten. Das wäre nicht anständig", so Kaenders. "In einer Demokratie ist es doch der bessere Weg, die Leute mitreden zu lassen".
Und sogar, wenn die Ratsbegehren nicht durchgeführt werden würden, seien da schließlich immer noch die wirksamen Gemeinderatsbeschlüsse, die die Haltung der Gemeinden in dem Verfahren dokumentieren. Die Bürgerentscheide sollen diese Beschlüsse laut dem Behördensprecher bekräftigen - "nicht mehr und nicht weniger."
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