Rechtsexperte Michael Moser beantwortet Ihre Fragen
Nach dem Bericht “Angelegt und abgesoffen – Das dubiose Geschäft mit den Containerschiffen” (PHOENIX, 24.07.2013) häufen sich die Nachfragen, wie es zu einer derart gehäuften Investitionstätigkeit durch Privatpersonen kommen konnte. Wie berichtet sind bereits 200 deutsche Schiffsfonds pleite, Tendenz steigend. Mehr als 100 Milliarden Euro an Investitionen von Banken und mehr als 30 Milliarden Euro Einlagen von Privatanlegern sind in Schiffsfonds eingelegt worden.
Kapitalanlagen nur scheinbar sicher
Die Anlageberater sind in den meisten Fällen auf die Privatanleger herangetreten mit Aussagen wie “hier hätte ich noch etwas für Sie” und dem Hinweis auf eine angeblich “sichere Kapitalanlage”. Dabei sind die Fondsbeteiligungsmodelle, meist in der Form einer Kommanditgesellschaft, an der sich die Anleger wahlweise direkt oder über einen Treuhänder beteiligt haben, alles andere als “sicher”. In den Fondsprospekten findet sich denn auch meist der mehr oder weniger deutliche Hinweise auf das “Totalverlustrisiko”. Die Anlageberater haben darauf in aller Regel nicht hingewiesen oder Fragen nach der Sicherheit der Kapitalanlage “umschifft” mit dem Hinweis darauf, dass einem ja immer noch der Wert des Schiffes bleibe.
Bei den zumeist kreditfinanzierten Schiffen oder Containern ist eine solche Aussage blanker Unsinn.
Volles Unternehmerrisiko
Das wirtschaftliche Konzept eines Schiffsfonds geht nämlich nur dann auf, wenn die Schiffe auch gechartert werden und eine Auslastung erreichen, die einen rentablen Betrieb erlauben, d.h. Zinsen und Tilgung für aufgenommene Darlehen, Betriebskosten und Ausschüttungen an die Anleger erwirtschaften.
Also trifft den Anleger das volle unternehmerische Risiko einer solchen Beteiligung. Das wurde in den meisten Fällen geflissentlich verschwiegen. Zusammen mit den Aussagen der Schifffahrtsexperten Dobert, Rickmers und Kapoor (wir berichteten) ergibt sich das Bild eines gigantischen Schwindels. Dass die Anlageberater die Risiken herunterspielten oder gar falsch beraten haben eröffnet für die Anleger die Chance des Schadensersatzes gegen den Berater bzw. die dahinterstehende Bank. Wir überprüfen Ihre Beteiligung gerne für Sie auf Chancen des Schadensersatzes!
Bei Fragen rund um das Recht – Ihr Anwalt berät Sie gerne!
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