Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Wohl ein Mitbringsel aus dem Urlaub in Italien war das Tatwerkzeug eines 16-jährigen Jugendlichen in einem Weiler außerhalb von Buchenberg, mit dem er einen passierenden 58-jährigen Pkw-Lenker aus Baden-Württemberg blendete.
Einen Laserpointer mit grünem Licht wollte der Jugendliche und ein weiterer anwesender Freund austesten, allerdings hätte er eine Blendung des Autofahrers nicht beabsichtigt. Der aus einer Entfernung von etwa 80 bis 100 Metern geblendete Fahrzeugführer trägt voraussichtlich keine dauerhafte Beeinträchtigung der Sehkraft davon, trotzdem wird sich der Jugendliche einem Strafverfahren wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegenüber sehen. Absichtliche Blendungen von Verkehrsteilnehmern stellen eine Straftat dar, weswegen auch der Laserpointer als Tatmittel sichergestellt wurde. Die Staatsanwaltschaft Kempten entscheidet nun über den weiteren Fortgang des Verfahrens. (PI Kempten)
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