Zu laute Motorräder in Memmingen
Bei einer Zweiradkontrolle am vergangenen Samstag durch Beamte der Autobahnpolizei Memmingen wurden 14 Motorräder auf ihren technischen Zustand hin überprüft. Vier Kräder mussten wegen zu hoher Geräuschentwicklung beanstandet werden.
An einer Kawasaki und Suzuki waren die Geräuschwerte überhöht, obwohl der zur Geräusch-dämmung erforderliche sogenannte "db-Killer" montiert war. Aus diesem Grund sind weitere Ermittlungen beim Hersteller erforderlich, ob diese "db-Killer" dem Originalzustand entsprachen. Sie werden nämlich häufig gekürzt oder mit zusätzlichen Löchern versehen und werden dadurch lauter.
Bei einer Harley-Davidson war eine Supertramp Auspuffanlage montiert. Hier kann der Fahrer mittels eines Inbusschlüssels am Ende des Auspuffes vorhandene Löcher öffnen oder schließen, je nachdem wie laut er fahren möchte; zulässig ist das Fahren mit geöffneten Löchern nicht. Nachdem der Fahrer die Löcher auf polizeiliche Weisung geschlossen hatte, durfte er die Fahrt fortsetzen. Ihn erwartet aber eine Anzeige mit Bußgeld.
Nicht so viel Glück hatte ein Yamaha-Fahrer, der ohne Kennzeichen auf der Autobahn unterwegs war: Das Kennzeichen hatte er verloren, was ihn aber nicht vom Fahren abhielt.
Bei der Überprüfung seines Krades wurde ein viel zu lauter Auspuff festgestellt. Statt der maximal erlaubten 95 Dezibel, wurde mittels eines Phonmessgerätes ein deutlich erhöhter Wert festgestellt. Der Auspuff wurde daraufhin als Beweismittel sichergestellt, das Krad an einer Raststätte abgestellt, bis der Besitzer es mittels eines Anhängers nach Hause verbringen konnte. (APS Memmingen)
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