Zweitwohnungssteuer im Allgäu
Die Zweitwohnungssteuer ist ein heiß diskutiertes Thema im Allgäu. Zuletzt wurde die Steuer in den Kommunen Sonthofen und Oberstdorf sogar gekippt. Jetzt wird in vielen Regionen ein Mietspiegel erstellt. Darunter das Ostallgäu. Das hat sich nun der Kemptener Stadtrat, in Persona von Ingrid Vornberger, zu Herzen genommen um einen offenen Brief an den Oberbürgermeister Thomas Kiechle zu schreiben. Darin sollen drei Kernfrage beantwortet werden: Wie viele Wohnungen sind in Kempten betroffen? Wie wird die Zweitwohnungssteuer bisher berechnet? Und: wie werden die Unterkunftskosten ermittelt?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
lieber Thomas,
derzeit nehme ich für den Mieterverein Kempten an einem Arbeitskreis zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für Füssen, Schwangau und Roßhaupten teil. Die Erstellung erfolgt durch das Institut ALP.
Der Füssener Stadtkämmerer begründet die Notwendigkeit mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die derzeitige Berechnung der Grundsteuer nicht mehr verfassungskonform ist. Damit kann die Zweitwohnungssteuer, deren Berechnung auf der Grundsteuer fußt, nicht mehr korrekt erhoben werden. Man benötige hierzu und auch zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft nun einen qualifizierten Mietspiegel.
Für mich stellen sich deshalb folgende Fragen, um deren zügige Beantwortung ich bitte:
1. Wie viele Wohnungen in Kempten sind von der Zweitwohnungssteuer betroffen?
2. Wurde die Zweitwohnungsssteuer in Kempten bisher auch nach der Grundsteuer berechnet? Wenn ja, wie wird dies nun nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ohne eine Grundlage korrekt gehandhabt und berechnet?
3. Wie werden in Kempten ohne Vorlage eines qualifizierten Mietspiegels die angemessenen Unterkunftskosten ermittelt?
Es zeigt sich wiederum, dass die von mir beantragte Erstellung eines Mietspiegels bereits vor 10 Jahren in der heutigen Zeit sehr hilfreich und bei der starken Entwicklung der Mieten in den letzten Jahren dringend erforderlich gewesen wäre.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch darauf hinweisen, dass unser Antrag vom Mai 2018 auf Erlass einer Zweckentfremdungsverordnung bis heute nicht abschließend behandelt und beantwortet worden ist. Wir hatten zwar eine ablehnende Antwort erhalten, wollten die Angelegenheit aber weiterverfolgt wissen.
Ebenso habe ich leider auch noch keine Antwort auf mein Schreiben vom Juli 2019 bezüglich der leerstehenden bundeseigenen Wohnungen in der Kantstr. erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Vornberger
SPD-Stadträtin
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