Tanzverbot in Kempten
Das Rechts- und Standesamt der Stadt Kempten weist darauf hin, dass
am Gründonnerstag, 29. März 2018,
am Karfreitag, 30. März 2018 und
am Karsamstag, 31. März 2018
nach den Bestimmungen des Bayerischen Feiertagsgesetzes öffentliche Tanzveranstaltungen und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, verboten sind.
Am Karfreitag sind zusätzlich Sportveranstaltungen und in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.
Diese Schutzbestimmungen des Feiertagsgesetzes gelten am Karfreitag und Karsamstag jeweils von Mitternacht zu Mitternacht. Am Gründonnerstag beginnt der Schutz des stillen Tages um 02.00 Uhr. (PM)
Am vergangenen Freitag, dem 12. April 2024, wurde die Postresidenz Altusried offiziell eingeweiht, und es war ein Tag der Freude für alle Beteiligten. Die ...
Der Umweltausschuss des Unterallgäuer Kreistags hat ein umfassendes Entwicklungskonzept beschlossen, das darauf abzielt, den Service und Komfort an den ...
Die Johanniter im Landkreis Oberallgäu und in der Stadt Kempten präsentieren ihre Schnell-Einsatz-Gruppen (SEG), die eine wichtige Rolle im ...
Auch wenn man es wettermäßig gerade in diesen Tagen jetzt nicht wirklich spürt, das Frühjahr kommt unaufhaltsam auf uns zu. Für Bayerns ...
Das Jugendzentrum Kaufbeuren feiert in diesen Tagen seinen mittlerweile 50. Geburtstag. Seit Dienstag wird dieses große Jubiläum schon mit täglichen ...
Auch in diesem Jahr steht Kempten im Frühling wieder ganz im Zeichen des „Jazz“. Das gilt nicht nur für die Allgäu Metropole, sondern geht ...
Die Nutzung der Nachrichten von AllgäuHIT, auch in Auszügen, ist ausschließlich für den privaten Bereich freigegeben.
Eine Nutzung für den gewerblichen Bereich erfordert eine schriftliche Genehmigung der AllgäuHIT e.K.
Meine Allgäu-Region wählen ...
Vienna Calling
Happier
Das wird gross