Großes Loch am Forum Allgäu
Zum weiteren Fortgang „Großes Loch“ hat im Kemptener Rathaus ein Gespräch zwischen dem Vertreter der Investorenseite, Rechtsanwalt Thomas van der Heide von der Rechtsanwaltskanzlei Bub, Gauweiler und Partner, Oberbürgermeister Thomas Kiechle und Vertreterinnen/Vertretern des städtischen Baureferats stattgefunden. Anlass dafür war der von den Gutachtern vorgegebene Termin, dass bis zum Frühjahr 2015 der Berliner Verbau – der jetzt die Baugrube befestigt - beseitigt werden muss. Der Zwangsverwalter sieht es deswegen als notwendig an, durch den Rohbau der Tiefgarage die Standsicherheit zu gewährleisten. Bevor dieser weitreichende Auftrag aber erteilt wird, hielt OB Kiechle es für geboten, mit den verantwortlichen Investoren-Vertretern Kontakt aufzunehmen.
Obwohl beide Seiten dem Weiterbau der Tiefgaragengeschosse als einzig sinnvoller Lösung den Vorrang vor der Neuerrichtung eines Verbaus gaben, war keine Einigung über die Modalitäten des Weiterbaus zu erzielen: „Leider blieb das Gespräch ergebnislos“, so Oberbürgermeister Thomas Kiechle. „Dabei drängt die Zeit, weil der Baugrubenverbau bis Frühjahr 2015 entlastet sein muss. Darum haben wir versucht, die Investoren in die Planung des Sicherungsbauwerkes einzubeziehen und sie, um hier voranzukommen, auch um die Weitergabe der bisherigen Werkpläne für die Tiefgarage an Zwangsverwalter Feß gebeten. Schließlich sollen die Garagengeschosse nach den Vorstellungen der Investoren entstehen.“
Rechtsanwalt van der Heide sah aber für die Investoren Richard C. Ritter und Peter Kyburz keine Möglichkeit einer konstruktiven Beteiligung, solange die Zwangsverwaltung aufrechterhalten werde. Erst nach deren Aufhebung würden die Investoren weiterbauen. Sicherheiten für einen sofortigen Weiterbau wollte Rechtsanwalt van der Heide allerdings keine gewähren.
Baureferentin Monika Beltinger dazu: „Wir haben in der Vergangenheit mehrfach die Absichtserklärung des Weiterbaus von den Herren Ritter und Kyburz gehört, ohne dass Taten folgten. Deshalb schenken wir solchen Absichtserklärungen keinen Glauben mehr. Ohne Sicherheiten für die Stadt Kempten (Allgäu) geht es nicht. Zudem ist auch während einer Zwangsverwaltung ein Weiterbau durch die Investoren, nach Zustimmung durch den Zwangsverwalter, rechtlich möglich.“
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